Schülervertretung

„Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre Vertretungen eigenverantwortlich mit.“  § 31 (1) Schulgesetz Rheinland-Pfalz

In Abschnitt 4 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sowie ergänzenden Verwaltungsvorschriften sind die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule festgelegt. An unserer Schule ist die Mitwirkung der Schülerschaft auf drei Arten organisiert:

A: Mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern…

B: Durch freiwilliges Engagement…

  • …in der SV-AG
Bei ihrer Mitgestaltung des Schullebens werden die Schülerinnen und Schüler durch zwei Verbindungslehrkräfte unterstützt.

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