Verbindungslehrkräfte der SV
„Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählt mindestens eine Lehrkraft als Verbindungslehrkraft. Durch Beschluss der Versammlung kann die Wahl der Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler übertragen werden. Die Verbindungslehrkraft berät, unterstützt und fördert die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler. Sie nimmt an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher beratend teil.“ § 33a (4) Schulgesetz Rheinland-Pfalz
An unserer Schule werden zwei Verbindungslehrkräfte – nach Möglichkeit eine Lehrerin und ein Lehrer – für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 wurden von der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher Frau Kohlenbach und Frau Schumacher in dieses Amt gewählt.
