Verbindungslehrkräfte der SV

„Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählt mindestens eine Lehrkraft als Verbindungslehrkraft. Durch Beschluss der Versammlung kann die Wahl der Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler übertragen werden. Die Verbindungslehrkraft berät, unterstützt und fördert die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler. Sie nimmt an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher beratend teil.“ § 33a (4) Schulgesetz Rheinland-Pfalz

An unserer Schule werden zwei Verbindungslehrkräfte – nach Möglichkeit eine Lehrerin und ein Lehrer – für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 wurden von der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher Frau Heimann und Herr Ermert in dieses Amt gewählt.

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