Schülervertretung
„Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre Vertretungen eigenverantwortlich mit.“ § 31 (1) Schulgesetz Rheinland-Pfalz
In Abschnitt 4 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sowie ergänzenden Verwaltungsvorschriften sind die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule festgelegt. An unserer Schule ist die Mitwirkung der Schülerschaft auf drei Arten organisiert:
A: Mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern…
- …auf Klassenebene durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- …auf Schulebene durch das Schülersprecher-Team
B: Durch freiwilliges Engagement…
- …in der SV-AG
Bei ihrer Mitgestaltung des Schullebens werden die Schülerinnen und Schüler durch zwei Verbindungslehrkräfte unterstützt.